(Berufs-)Ausbildungssituation von internierten Personen in Erziehungsanstalten im 20. Jahrhundert
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«Zucht- und Waisenhäuser» wurden im 20. Jahrhundert als Massnahmen des Sozialstaates geschaffen, um jugendliche «Verbrecher» oder «Taugenichtse» wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Beim Verlassen der Einrichtung sollten sie sich dem Arbeits- und Gesellschaftsleben richtig anpassen und zu «nützlichen Menschen» werden können. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob dieses institutionelle Vorhaben auch gelungen ist.
Ausgehend von der Zeitungsrecherche zu diesem Thema wurden Hinweise über Erziehungsanstalten und deren Erziehungsauftrag aufgegriffen. Ausgehend von einem Beitrag in der NZZ 1938 mit der Aussage, der Erziehungserfolg liesse sich unter anderem darin festmachen, inwiefern die Einführung in das Berufsleben gelänge, bewog mich, dieses Thema weiterzuverfolgen und weitere Quellen sowie Forschungsliteratur beizuziehen.
Auch wenn Gesetze vorsahen, dass den in Erziehungsheimen platzierten Jugendlichen Gelegenheit zur Erlernung eines passenden Berufes gegeben werden sollte, konnte dies laut zwei zeitgenössischen Stimmen, die einen analytischen Anspruch haben, in der Praxis nicht ausreichend umgesetzt werden. Viele «Insassen» waren zu jung und die Aufenthaltsdauer zu kurz, um eine Lehre absolvieren zu können, so die Meinung zeitgenössischer Beobachter. Selbst wenn sie Gelegenheit bekamen, einen Beruf zu erlernen, bleibt unklar, ob sie diesen nach ihrer Entlassung auch ausüben konnten. Noch bis in die 1970er-Jahre lag der Fokus in Erziehungsanstalten auf der Arbeit. Doch nicht selten wurden Berufe erlernt, die kaum noch verlangt oder gesellschaftlich teilweise stigmatisiert waren.
Rubrik: Heimunterbringung in den Medien
Untersuchungszeitraum:20. Jahrhundert
Medium: Neue Zürcher Zeitung
Erziehungsanstalten im 20. Jahrhundert
Sogenannte Zucht- und Waisenhäuser wurden im 20. Jahrhundert als Massnahmen des Sozialstaates geschaffen (Lengwiler, 2018, S. 181) mit dem Ziel, «jugendliche Rechtsbrecher» oder «Taugenichtse» wieder in die Gesellschaft zu integrieren (Knabenhans, 1913, S. 192). In solchen Einrichtungen sollten «Kinder liederlicher Eltern, ungehorsame, missratene Kinder aufgenommen» werden «zum Zwecke, sie zu züchtigen und einzusperren» (ebd.). An die Stelle von Gefängnisstrafen, die die Jugendlichen zusammen mit Erwachsenen verbüssten, sollten erzieherische Fürsorgemassnahmen für Minderjährige treten. Der Ruf nach Erziehungsanstalten wurde laut (ebd.).
Erziehungsanstalten sollten bestimmt sein, «verwahrloste» oder «von Natur aus mit schlimmen Eigenschaften versehen[e] Knaben» und strafrechtlich verurteilte Jugendliche aufzunehmen (ebd., S. 196). Diese Einrichtungen sollten die jungen Menschen «durch Arbeit», «geordnete Lebensweise», «sittlichen Halt» und «passenden Unterricht» «moralisch heben», damit sie die «nötige Charakterfestigkeit» entwickeln und «sich nach Verlassen der Anstalt dem Arbeits- und Gesellschaftsleben richtig anpassen und zu nützlichen Menschen werden» (ebd.). Die «erzieherische Einwirkung auf die Zöglinge» sollte «soviel als möglich den Strafcharakter verdrängen» (ebd., S. 203). Die «rettende Fürsorge» für die «verwahrloste» und «gefährdete» Jugend» sei «nicht nur ein Werk der Humanität und Menschenliebe, sondern auch ein Akt der Selbsterhaltung von Volk und Staat […]. Jedes untergehende Kind geht dem Vaterland verloren; jedes gerettete ist ihm wieder gewonnen. Staat und Gesellschaft haben daher ein grosses Interesse an der richtigen Ausgestaltung des Zwangserziehungswesens» (ebd., S. 221).
Über die Versetzung in eine geschlossene Einrichtung entschieden (ausgenommen in gerichtlichen Fällen) die Vormundschafts- oder die Armen- und Fürsorgebehörden. Die Entwicklung des Heim- und Anstaltswesens ist dadurch eng verschränkt mit der Sozialstaatsgeschichte der Schweiz. Sie kann als Teil der Geschichte der modernen Sozialhilfe verstanden werden. Geschlossene Einrichtungen waren somit Ort für den Umgang mit gesellschaftlich ausgestossenen Menschen. Der vorübergehende Ausschluss der Individuen diente als Mittel sozialer Integration. Durch die Sanktionierung von Normenverletzungen sollte die gesellschaftliche Ordnung wiederhergestellt werden. Die Einrichtungen boten dabei einen künstlichen Raum (zum vermeintlichen Schutz der Gesellschaft) mit dem Ziel, die Betroffenen mittelfristig wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Der Vorteil der Arbeitserziehung wurde dabei darin gesehen, die Arbeitskraft der Armengenössigen (d.h. auf die Fürsorge Angewiesene) unmittelbar produktiv zu nutzen (Lengwiler, 2018, S. 182/183).
Rudolf Hans Gut hält in seiner Dissertation (1969) fest, dass der Erziehungsanstalt als staatlicher Einrichtung eine verantwortungsvolle Rolle zukomme. Eine Anstalt könne zwar niemals eine Familie ersetzen. Dennoch habe sie ähnliche Aufgaben wie diese zu erfüllen. In Fällen nämlich, «wo es gilt, das soziale Training der fehlerhaften Primärgruppe (Familie) nachzuholen» (Gut, 1969, S. 68). Gut schreibt weiter:
«Wir benötigen Anstalten, solange es erziehungsuntüchtige Familien gibt und solange diesen nicht eine überwiegende Zahl von Familien gegenübersteht, die bereit und in der Lage sind, das ‹Strandgut› aus diesen erst erwähnten Familien aufzunehmen. Anstalten sind somit immer Symptome für die soziale und geistige Gesamtverfassung eines Volkes» (ebd.).
Solange es also «unfähige» Familien gäbe, müsse der Staat korrigierend eingreifen (ebd.).
Absicht und Praxis divergieren allem Anschein nach jedoch auseinander. Lengwiler (2018, S. 181) formuliert dieses Paradoxon dahingehend, dass Leitungspersonen ihre Einrichtung in der Zeit als moderne, pädagogische Einrichtungen verstanden. «Die kollektiven Erfahrungen vieler ehemaliger Heiminsassen machen dagegen deutlich, dass in vielen Einrichtungen Missbräuche und Misshandlungen an der Tagesordnung waren und dass pädagogische Anliegen zweitrangig blieben.»
Ob und wie Erziehungsanstalten das selbst gesteckte Ziel der beruflichen Einführung erfüllten, versucht nachfolgendes Kapitel in einem kurzen Überblick aufzuzeigen.
(Berufs-)Ausbildungssituation der «Insassen» von Erziehungsheimen im 20. Jahrhundert
Die Hinweise, welche sich unter Einbezug verschiedener Zeitdokumente ergeben haben, sind eher ernüchternd: Obwohl sozialpolitisch wohl gut gemeinte Intentionen vorherrschten, sah die Realität für die betroffenen «Zöglinge» weniger rosig aus und wurde bereits 1913 von Knabenhans moniert.
In der Korrektionsanstalt Ringwil beispielsweise fehlte es laut Knabenhans (1913, S. 197) bis 1896 an «mannigfaltiger Arbeitsgelegenheit und namentlich an passenden Werkstätten». Ein Schulgebäude musste erst noch erstellt werden (ebd., S. 196). Auch wenn das 1879 verabschiedete Gesetz betreffend Errichtung staatlicher Korrektionsanstalten vorsah, «dass soweit möglich den Zöglingen Gelegenheit zur Erlernung eines passenden Berufes gegeben werden sollte», wurden erst 26 Jahre nach Gründung der Einrichtung erste Lehrwerkstätten eröffnet (ebd., S. 197). Dies waren beispielsweise Schneidereien, Schustereien, Gärtnereien, Körbereien und Werkstätten für Holzbearbeitung (ebd. S. 197, 208). Solche Werkstättenbetriebe böten, so Knabenhans (ebd., S. 209), «einen äusserst wichtigen Erziehungsfaktor».
Denn «muss der Insasse, bis jetzt ein Freund des süssen Nichtstuns, des plan- und sorgenlosen Umhertreibens, erst mit voller Macht zur regelmässigen Arbeit gezwungen werden, er söhnt sich doch bald mit seinem Schicksal aus, sieht er einmal, dass er mit seiner Hände Fleiss etwas Erspriessliches und Nützliches geschaffen hat. Er wetteifert mit seinen Kameraden, seine Gedanken schwadronieren nicht mehr umher, sondern konzentrieren sich auf das bestimmte, vorgesteckte Ziel, und wenn auch hie und da noch eine böse Stunde über ihn kommt, er findet dennoch wieder seine Befriedigung und Ruhe bei der Arbeit» (ebd.).
Die «Zöglinge» wurden offenbar als faul angesehen, die durch die Arbeit an das Arbeiten gewöhnt werden mussten.
Die Mehrzahl der «Zöglinge» wünschte sich Knabenhans (1913, S. 209) zufolge denn auch, eine Handwerkslehre zu absolvieren. Eine Handwerkslehre war vielen Jugendlichen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein verwehrt. Viele Berufe konnten zudem noch nicht wie heute in Berufslehren erlernt werden. Verwehrt waren Berufslehren gerade auch aus finanziellen Gründen. Eine Berufslehre kostete Geld, das viele Eltern nicht hatten. Einen Handwerksberuf in einem Heim erlernen zu können, wurde deshalb als sehr modern angesehen und konnte einen Vorteil gegenüber späteren Berufsfeldern auf dem Bau oder in der Landwirtschaft darstellen (zum Lehrangebot in Aarburg vgl. Heiniger, 2018, S. 243–247). «Tüchtigen» Lehrlingen sollte, so Knabenhans (1913, 197, 208/209), bei genügend langem Aufenthalt auch die Gelegenheit geboten werden, eine vollständige Berufslehre durchzumachen und die staatliche Lehrlingsprüfung bestehen zu können. Gesuche um Verlängerung der «Detentionszeit» zum Zwecke der Beendigung der Lehrzeit in der «Anstalt» seien «keine Seltenheit» (ebd., S. 209).
Die Zwangserziehungsanstalt Aarburg machte es sich zudem «zur strengen Regel, keinen Zögling zu entlassen, dem nicht eine sichere Stelle zugewiesen ist» (ebd., S. 211). Doch räumt der Autor selbst ein, dass das Austrittsalter im Allgemeinen nicht hoch genug sei, um den Jugendlichen in einer Einrichtung wie der Aarburg das Erlernen eines Berufes zu ermöglichen. Die meisten seien für «eine eigentliche methodische Berufslehre noch zu jung» (ebd., S. 223). So wurden denn auch in den meisten Einrichtungen die «Zöglinge» ausserhalb der Schulstunden fast ausschliesslich in der Landwirtschaft eingesetzt. Ob sie aber «beim Austritt aus der Anstalt den Beruf so erlernt haben, dass sie mit Erfolg mit den übrigen Berufsarbeitern konkurrieren könnten», erscheint für Knabenhans fraglich (ebd.).
Die Sicht Betroffener zur Berufsausübung wird im Jugendroman «Zelle 7 wieder frei …!» von Jenö Marton beschrieben. Bei diesem Buch handelt es sich zwar nicht um eine Autobiografie, die folgende Szene ist aber trotzdem aussagekräftig, weil der Roman auf eigenen Erfahrungen des Verfassers beruht. Marton wurde von seinem Vater in den 1920er-Jahren in der Aarburg platziert und lernte dort Schneider.
In der von Marton beschriebenen Szene wird ein Jugendlicher namens Wolf Georg beim Eintrittsgespräch in eine «Anstalt» vom «Oberwärter» befragt.
«Und was willst du hier lernen?»
«Ich weiss noch nicht.»
«Gärtner? Ist ein tüchtiger Beruf und gesund.»
«Nein.» Wolf Georg erschrak über diese Zumutung.
«Oder Schreiner? Gelernte Schreiner sind immer gesucht, und der Meister hier versteht sein Fach.»
«Nein, lieber doch nicht», wehrte Wolf Georg ab.
«Schuhmacher?»
«Gibt es nichts anderes zum lernen?» Wolf Georg kriegte es fürchterlich mit der Angst zu tun. Die Tatsachen kamen zu schnell.
«Du kannst hier Landarbeiten machen oder Körber werden, doch das wird beides für dich nicht in Frage kommen. Aber Schneider, das wäre etwas. Da kannst du dich später gut weiterbilden. Also?»
«Ja - - ja ja.»
Nur schnell fertig machen mit dieser irrsinnigen Fragerei. Nur fort aus dieser Folterkammer (Marton, 1936, S. 18/19).
Neu eintretende «Zöglinge» wurden demzufolge geradezu in einen Beruf gedrängt, ohne sich auch nur im Ansatz näher damit auseinandersetzen zu können. An einer späteren Stelle, als der Aufenthalt des Protagonisten schon weit fortgeschritten ist, holt ihn die Realität mit der Sicht eines «Mitinsassen» noch auf andere Weise ein:
«Hat keinen Wert mehr. Meinen Beruf häng ich draussen an den Nagel. So eine Gemeinheit, so eine bodenlos niederträchtige Schlechtigkeit. Arbeiten? Ich müsste mich ja auslachen. Hast du denn noch nicht gemerkt, dass wir hier nichts lernen können? – Rede mir nicht drein. Unsere Meister sind gute Landmeister, sonst nichts. Nicht mehr, nicht weniger. In einem richtigen, städtischen Betrieb würden die versagen, wie euer jüngster Lehrling auf der Lumpenkiste.»
«Ich habe aber doch schon gelernt - -»
«Nichts hast du gelernt. Ein Bauernschneider bist du geworden. Dir fehlt eben ein Vergleich. Du kennst nichts anderes. Geh einmal in ein feines Massatelier. Du könntest dein blaues Wunder erleben.»
«Du wirst bitter. Man kann doch nachlernen. Du genauso wie ich. Nach Feierabend lerne ich mir selber das Zuschneiden. Mit kleinen Modellen. Es geht.»
«Diese ganze Anstalt ist ja der grösste Irrsinn, den ich mir vorstellen kann. Eine Schwachsinnigenanstalt hat mehr Sinn. Aber junge, gesunde Menschen hier einsperren, weil sie einmal etwas Dummes getan haben. Gebunden und geknebelt» (Marton, 1936, S. 184/185).
Diese Buchstelle weist nicht nur auf die Aussichtslosigkeit bezüglich Berufswahl hin. Auch die Schwäche des Lerninhaltes wird hier hervorgehoben. Wie das Beispiel von «Mammi» zeigt, hatten auch Jugendliche, die bei fremden Personen platziert wurden, bei der Berufswahl oftmals kein Mitspracherecht. «Mammi», seinerzeit die beste Schülerin ihrer Klasse, fand aufgrund der Krankheit der Eltern bei einem Pfarrer Aufnahme. Nach der Schulzeit arbeitete sie in der Fabrik. Später hätte sie sich gerne weitergebildet, wurde allerdings nicht zugelassen, da ihr der Sekundarschulabschluss fehlte, weil die Gemeinde damals für einen weiterführenden Schulbesuch nicht hatte aufkommen wollen (NZZ, 06.02.1938).
Dennoch waren die Absichten der öffentlichen Hand vermutlich durchaus löblich. Gut (1969, S. 94) erwähnt in seiner Dissertation, dass bereits das erste Organisationsdekret der Zwangserziehungsanstalt Aarburg vom 16. Mai 1893 in § 6 festhält,
«dass die Detinierten zwecks Besserung für das künftige Leben zur Erlernung eines geeigneten Handwerks oder zur Beschäftigung im landwirtschaftlichen Betrieb verhalten werden sollten» (ebd.).
Darüber hinaus schreibt das StGB in Art 383 den Kantonen vor, dass sie dafür zu sorgen hätten, den in eine Erziehungsanstalt eingewiesenen Jugendlichen eine Berufslehre zu ermöglichen. Diese Bestimmungen zeigen, dass über den Wert einer geregelten Arbeit und vor allem einer abgeschlossenen Berufslehre, die dem ehemaligen Zögling im späteren Leben eine redliche, sichere Erwerbsmöglichkeit verschaffen soll, in Erzieherkreisen nie Zweifel bestanden haben
Trotz guten Vorsätzen ist dennoch anzunehmen, dass sich diese Situation für Internierte lange Zeit nicht wirklich verbessert hat. In einem Bericht der Rundschau des Schweizer Fernsehens von 1971 wird beispielsweise gesagt, dass viele schweizerische Heime «ihre Erziehungsaufgabe» mit «recht fragwürdigen Methoden» erfüllen würden (SRF, 1972, 01:29–01:33). In diesem Zusammenhang wird im Rundschau-Beitrag auf eine Debatte im Zürcher Gemeinderat im Sommer 1970 verwiesen, in welcher die Beschäftigung von Heimkindern in der Einrichtung Casa Soleil als «Kinderarbeit» und «Ausbeutung» bezeichnet wurde (ebd., 01:34–1:41). Der Beitrag kommt zum Schluss: «Als A und O der Erziehung gilt in vielen Heimen offensichtlich nur die Arbeit. Und zwar nicht selten in Berufen, die heute kaum mehr verlangt werden; so dass der Zögling später wieder einen neuen Beruf erlernen muss» (ebd., 12:34–12:46)
Der Einblick in Zeitdokumente zeigt somit auf: Die berufliche Bildung von «Anstaltszöglingen» war eher rudimentär. Oft wurden Berufe (an)gelernt, die gesellschaftlich teilweise stigmatisiert (Heiniger, 2016, S. 243) oder gar nicht mehr gefragt waren. Eine anspruchsvolle Bildung blieb fremdplatzierten oder bevormundeten Jugendlichen wohl mehrheitlich verwehrt.
Quellen
Erziehungsarbeit und Landesausstellung, in: Neue Zürcher Zeitung, Abendausgabe Nr. 15, 3. Januar 1938, Blatt 7 https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19380103-03.2.21
Gut, Rudolf Hans: Die Erziehungsanstalt Aarburg mit Berücksichtigung des Aargauischen Jugendstrafrechtes 1893–1965. Aarau: Buchdruckerei Keller AG 1969.
Heiniger, Kevin: Krisen, Kritik und Sexualnot. Die «Nacherziehung» männlicher Jugendlicher in der Anstalt Aarburg (1893–1981). Zürich: Chronos 2016.
Knabenhans, C.: E. Die Zwangserziehungsanstalten. F. Finanzielle Unterstützung durch den Bund. Statistik, in: Jahrbuch der Schweizerischen Gesellschaft für Schulgesundheitspflege 1912. Zürich: Zürcher & Furrer 1913, S. 192–236 https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=jgs-001:1912:13::11#42
Lengwiler, Martin: Der strafende Sozialstaat. Konzeptuelle Überlegungen zur Geschichte fürsorgerischer Zwangsmassnahmen, in: Traverse 25 (2018), Nr. 1, S. 180–196.
Mammi, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweite Sonntagsausgabe Nr. 219, 6. Februar 1938, Blatt 5 https://www.e-newspaperarchives.ch/?a=is&oid=NZZ19380206-02.1.1
Marton, Jenö: Zelle 7 wieder frei …! Aarau: H.R. Sauerländer & Co. 1936.
SRF (Schweizer Radio und Fernsehen): «Wachsende Kritik an Erziehungsanstalten», Reportage des Schweizer Fernsehens vom März 1972 https://www.youtube.com/watch?v=ba3mJLJkRII (Kanal kinderheime schweiz).
Autorinnenporträt
Sibylle Laube, Fachverantwortliche Kommunikation, Studium Bildungswissenschaften Universität Basel, Forschende im Citizen-Science-Projekt «Was war bekannt?»
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