Aufmüpfige Jugend und koordinierter Widerstand: Die «Heimkampagne» in den 1960er- und 1970er-Jahren
Fazitbox
Der Beitrag beschäftigt sich mit Widerständen jeglicher Art gegen Praktiken in Schweizer Erziehungsheimen und anderen Einrichtungen. Dabei wird der Fokus auch auf die Rolle und die Darstellung in den damaligen Medien gerichtet. Zunächst wurden mögliche Akteur:innen und Schlagwörter in einer Grundlagenrecherche eruiert. In einem zweiten Schritt wurden die im Rahmen des Projekts «Was war bekannt?» recherchierten Artikel aus der Neuen Zürcher Zeitung und der Berner Zeitung «Der Bund» nach Schlagwörtern wie «Kritik», «Flucht», «Widerstand», «Bunkerjugend» oder «Heimkampagne» durchsucht und die entsprechenden Artikel schliesslich qualitativ analysiert. Die Auswertung der Zeitungsartikel ergab, dass gegen einzelne Heime schwerwiegende Vorwürfe im Raum standen, die aber von den Betroffenen zumeist abgestritten wurden. Zudem wurde ersichtlich, dass sich neben Einzelakteur:innen vor allem die «Zürcher Heimkampagne» Ende der 1960er-Jahre als eine Art Anwaltsbewegung der Zwangsversorgten etablierte und die zuständigen Behörden sowie die Politik unter anderem auch medial unter Druck brachte. Die analysierten Medien fallen zu dieser Zeit schliesslich als eher einseitig berichtend auf und lassen Perspektiven der betroffenen Jugendlichen oder von deren Familien vermissen.
Rubrik: Heimunterbringung in den Medien
Untersuchungszeitraum: 1968–1972
Medien: Neue Zürcher Zeitung, «Der Bund»
Einrichtungen, (k)ein Ort zum Leben?
Anhand von Zeitungsartikeln lassen sich die Zustände in den einzelnen Einrichtungen in der Schweiz kaum im Detail rekonstruieren. Sie können jedoch einen ersten Einblick in die Verhältnisse bieten: Wie der Beitrag von Sandra Stöckli bereits aufarbeitete, schienen Misshandlungen von Pflege- und Heimkindern keine Seltenheit und teilweise auch publik gewesen zu sein . Es lässt sich aus der medialen Berichterstattung schliessen, dass sich das Leben vieler junger Menschen in den Schweizer Heimen und Erziehungsanstalten in Teilen des 20. Jahrhunderts wohl als schwierig gestaltet haben muss und physische Gewaltanwendung als Erziehungsmassnahme bis zu einem gewissen Grad legitimiert war. Diese Umstände bestritten nicht einmal gewisse Heimleitungen, wie ein Bericht der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) aus dem Jahr 1971 aufzeigt:
«Körperstrafenseien keinesfalls «institutionalisierte Erziehungsmassnahmen» in der Anstalt Kalchrain, verwahrte sich der Verwalter Rindlisbacher gegen die Vorwürfe dieser Art. Allerdings gab er zu, dass verschiedene Angestellte ab und zu eine Ohrfeige austeilen würden, wenn ihnen der Kragen platze» (NZZ, 26.08.1971).
Zu einem anderen Erziehungsheim schrieb die Berner Zeitung «Der Bund» am 2. April desselben Jahres:
«Zu den einzelnen Vorwürfen hält der Stadtrat fest, dass die Körperstrafe zu häufig angewendet worden sei und dass in der Erziehung die Tendenz bestanden habe, das Negative zu stark zu betonen» (Der Bund, 02.04.1971).
Wurde in manchen Heimen also psychisch und physisch misshandelt, verwundert es wenig, dass einige «Zöglinge» nur noch weg von dort wollten. Über die individuellen Fluchtursachen kann nur gemutmasst werden. Die Zustände in den Heimen müssen für gewisse Jugendliche aber derart schwierig gewesen sein, dass sie sich für eine Flucht entschieden. Von Ausbrüchen aus Heimen wurde ab und an auch in den analysierten Medien geschrieben. So berichtete beispielsweise die NZZ vom 5. September 1969 relativ ausführlich über eine Heimflucht, bei der eine 17-jährige Jugendliche aus einer Einrichtung im Kanton Appenzell entwich und dann von Frauenfeld aus mit einem 18-jährigen ehemaligen «Zögling» nach Frankreich flüchtete. Die Flucht war mit mehreren Delikten verbunden: Die beiden Jugendlichen stahlen Personenwagen und Motorräder und unternahmen in Frankreich «Raubzüge» mit den gestohlenen Fahrzeugen. Die Flucht endete schliesslich mit der Verhaftung des «jungen Pärchens» durch die Polizei (NZZ, 05.09.1969). Ein Teil des Artikels beschäftigte sich mit der Unterstützung für die Geflüchteten. Allem Anschein nach waren diese nicht komplett auf sich allein gestellt und fanden in Frankreich für eine gewisse Zeit bei jemandem Unterschlupf: «Für mehr als zwei Wochen fanden sie Unterkunft bei einem Bekannten in Sarreguemines in der Nähe der französischen Grenze gegen Saarbrücken» (ebd.). Insgesamt zeigt der Zeitungsbericht exemplarisch auf, dass es für Heimbewohner:innen anscheinend möglich war, in gewissen Situationen aus Einrichtungen zu entweichen. Dies war aber offensichtlich mit Risiken verbunden: Stets mussten Polizeikontrollen umgangen, Unterkünfte organisiert und Geld wie auch Fortbewegungsmittel illegal beschafft werden. Zudem musste bei einer Festnahme wahrscheinlich mit Massnahmen und harter Bestrafung gerechnet werden. Diese Perspektiven dürften sich auch als gutes Repressionsmittel offenbart haben, vor allem wenn man davon ausgeht, dass viele Ausreisser:innen früher oder später von der Polizei oder anderen Behörden aufgegriffen wurden und in die Einrichtungen zurückgebracht wurden, aus denen sie geflohen waren.
Es ist anzunehmen, dass die entwichenen «Zöglinge» wohl kaum ohne gewisse Unterstützung und Hilfe längere Zeit «auf die Kurve gehen» konnten. Das offenbart sich beispielsweise nur schon bei der Frage der Unterbringung nach einer Heimflucht. Wohin sollte man gehen? Nicht nur nach Hause konnte eine Möglichkeit darstellen, sondern auch, wie im obigen Bericht erwähnt, bei Freund:innen oder Bekannten. Das Elternhaus oder die Wohnungen von befreundeten Personen dürften aber ab spätestens gegen Ende der 1960er-Jahre nicht mehr die einzigen Zufluchtsorte gewesen sein. Zu dieser Zeit wurden nämlich die allgemeinen Bedenken und Widerstände lauter und mündeten im deutschsprachigen Raum schliesslich in der einflussreichen «Heimkampagne», die sich unter anderem aktiv für die Unterbringung von aus Einrichtungen geflüchteten Jugendlichen einzusetzen schien.
Infobox: «Auf die Kurve gehen»
Fliehende «Zöglinge» stellten für die Mehrheit der Einrichtungen ein wiederkehrendes Problem dar. Die Flucht wurde sowohl in den Akten der Heime und auch im Fachdiskurs als «auf die Kurve gehen» bezeichnet. Fluchtversuche waren eine Möglichkeit, sich einer untragbaren Situation zu entziehen. Gewertet wurden sie indes als Auflehnung gegen die ausgesprochene Massnahme und als fehlende Unterordnung unter ein Heimregime. Die Hausordnungen sahen Bestrafungen für Fluchten vor, wie Kahlrasur, Dunkelhaft oder Einschränkung der Essensration. Wie Deplazes (2023, S. 239) für das Landerziehungsheim Albisbrunn in Hausen am Albis festhält, mussten die geflohenen Jugendlichen nach ihrer Rückkehr ins Heim einen sogenannten Kurvenbericht schreiben, in dem sie über ihre Fluchtgründe, Fluchtrouten sowie allfällige Delikte, die sie auf der Flucht begangen hatten, berichteten (vgl. auch Seglias, 2019).
Der Widerstand blüht auf in der Schweiz
Irgendwann Ende der 1960er-Jahre musste die in Deutschland mit dem Namen «Heimkampagne» losgetretene Welle der allgemeinen Kritik an Erziehungsheimen und ‑praktiken in die Schweiz übergeschwappt sein. In den Medien der deutschsprachigen Schweiz schien die «Heimkampagne Zürich» dabei die am aktivsten rezipierte Bewegung gewesen zu sein. Davon zeugt beispielsweise ein weiterer Ausschnitt des oben zitierten Zeitungsberichts über Vorwürfe an eine thurgauische Einrichtung:
«Anlass zu dieser Presseführung waren Vorwürfe der sogenannten «Heimkampagne Zürich». Regierungsrat Böckli und Anstaltsverwalter M. Rindlisbacher nahmen im einzelnen zu den teilweise schweren Anschuldigungen dieser sich aus Kreisen der Zürcher «Bunkerjugend» rekrutierenden Aktion Stellung » (NZZ, 26.08.1971).
Wenn Regierungsvertreter:innen Stellung nehmen und Leitmedien über Anschuldigungen berichten, dann kann davon ausgegangen werden, dass der «Heimkampagne Zürich» eine gewisse Meinungsmacht attestiert werden darf.
Infobox: Die «Heimkampagne» und die 68er-Bewegung
Die 68er-Bewegung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Bewegungen, die oftmals von Studierenden ausgingen (vgl. Tackenberg, 2011). Der sogenannte Globuskrawall vom 29. Juni 1968 in Zürich war die Initialzündung in der Schweiz. Trotz zahlreichen Unterschieden ihrer Anliegen und Sichtweisen waren ihnen allen die Kritik an herrschenden Wertvorstellungen und die Forderung nach mehr individueller Lebensgestaltung sowie für eine breitere gesellschaftliche Mitbestimmung gemeinsam. Diese Forderungen flossen auf unterschiedliche Weise auch in die Praxis der Fremdplatzierung von Kindern und Jugendlichen ein. Medial besonders sichtbar wurde die zunehmende öffentliche Kritik an den hierarchisch und autoritär geführten «Erziehungsheimen» bei der sogenannten Heimkampagne aus Deutschland, die Anfang der 1970er-Jahre auch in der Schweiz Wirkung zeigte. Sie führte zu Reformen im Heimwesen, beispielsweise indem individuelle Bedürfnisse der Jugendlichen stärker gewichtet wurden (vgl. Leuenberger & Seglias, 2015, S. 346–349).
Teile der Zürcher Widerstandsbewegung waren auch für eine mehr oder weniger koordinierte Unterbringung von geflüchteten «Heimzöglingen» verantwortlich. Das Zürcher Jugendzentrum «Lindenhofbunker», welches in einem engen Verhältnis zur «Zürcher Heimkampagne» stand, diente beispielsweise als ein nationaler Magnet, wo anscheinend junge Ausreisser:innen – nicht nur aus dem Raum Zürich – Zuflucht fanden. Dies belegt ein Auszug aus einem Artikel der NZZ vom 6. Februar 1971:
«Anfangs Januar entwichen aus dem sanktgallischen Erziehungsheim Platanenhof in Oberuzwil acht Zöglingeim Alter zwischen 17 und 20 Jahren. Nachdem sie vorübergehend im Lindenhofbunkerin Zürich geweilt haben und dann in einem kirchlichen Jugendhaus im Glarnerland Unterschlupf gefunden hatten, konnten sieben wieder in Gewahrsam genommen werden» (NZZ, 06.02.1971).
Infobox: Der «Lindenhofbunker»
Die Affäre «Lindenhofbunker», ein Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg, steht im direkten Zusammenhang mit den Jugendunruhen der späten 1960er-Jahre in Zürich, bei denen junge Menschen ein autonomes Jugendzentrum forderten. Nach zähen Verhandlungen mit der Stadt Zürich wurde 1971 ein selbst verwaltetes, autonomes Jugendhaus eröffnet: der sogenannte Lindenhofbunker (Eugster, 2018).
Die Entwichenen aus dem Platanenhof hatten im «Lindenhofbunker» nicht nur einen Unterschlupf, sondern mit der «Zürcher Heimkampagne» auch eine Art Anwaltschaft gefunden:
«Sie [die Geflohenen, Anm. d. Verf.] wurden daraufhin von einer Gruppe jüngerer Leute, die ihre Aktion als «Heimkampagne» bezeichnen, aufgenommen und verborgen. Ziel dieser Kampagne ist angeblich die Auseinandersetzung mit Heimproblemen. Eine Delegation hatte ohne Namensnennung im Platanenhof vorgesprochen und die Entlassung der Burschen gefordert, um sie in einer sogenannten Jugendkommuneoder Wohngemeinschaft unterzubringen» (ebd.).
Eine ähnliche Kombination des «bürokratischen» und aktiven Widerstands wurde auch in einem weiteren Fall am 20. August 1971 in der NZZ publik:
«Die Zuger Vormundschaftsbehörden und die Zürcher «Heimkampagne», eine Organisation, die im Zusammenhang mit der Bunkeraffäre in Zürich bekanntgeworden ist, liegen sich seit einiger Zeit «in den Haaren». «Stein des Anstosses» ist der 17jährige Jüngling Rolf L. aus Zug, genauer dessen Einweisung in die Zürcher Arbeitserziehungsanstalt Uitikon. […] Im Juli floh er erneut und wird nun von der Aktion «Heimkampagne» in Zürich versteckt gehalten. In der Folge kam es zu Kontakten zwischen dieser zur sogenannten Bunkerjugend gehörenden Organisation und den Zuger Vormundschaftsbehörden, die bis anhin aber zu keinem Erfolg führten» (NZZ, 20.08.1971).
Aus den Zeitungsberichten offenbart sich, was gewisse Akteur:innen hinter der «Heimkampagne» anzustreben versuchten; nämlich eine Art «gerechte» Anwaltschaft für die «Zöglinge» aufzubauen und die Anliegen der Entwichenen auch medial zu repräsentieren.
Die Entwichenen mussten im «Lindenhofbunker» keine Aushändigung an die Polizei befürchten und konnten unter ihresgleichen und Wohlgesinnten Zeit verbringen. Dass dies bei Behörden und Politik weitestgehend nicht gut ankam, zeigt der folgende Artikel des «Bundes» vom Januar 1971, in dem freisinnige Politiker:innen den stadtzürcherischen Umgang mit dem Jugendzentrum kritisierten:
«Die freisinnig-demokratische Fraktion des Zürcher Gemeinderates (Legislative) gab zu Beginn der gestrigen Parlamentssitzung eine Fraktionserklärung ab, in der sie ihren «Unwillen über die Langmut, die Unentschlossenheit und das ständige Nachgeben des Stadtrates» gegenüber den Agitatoren des sogenannten Bunker-Komitees ausdrückt, die den von der Stadt provisorisch als Jugendzentrum zur Verfügung gestellten Lindenhofbunker in einen jeder Kontrolle entzogenen Tummelplatz und Schlupfwinkel umfunktioniert hätten, «in dem schulpflichtige Minderjährige ihren Eltern vorenthalten werden, in dem es zu Rauschgift-Exzessen gekommen ist und in dem mehr zugelaufene Jugendliche von auswärts als solche aus der Stadt Zürich verkehren»» (Der Bund, 14.01.1971).
Das Experiment «Lindenhofbunker» überlebte, wohl nicht nur, aber auch wegen der vielen entlaufenen «Zöglinge», gerade mal 68 Tage. Danach wurde der autonome Jugendtreff von der Verwaltung wieder aufgelöst. Heute ist der «Lindenhofbunker» ironischerweise ein Polizeimuseum (Huber, 2011, S. 21).
Etwas fehlt
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass in den Schweizer Medien der aktive Widerstand gegenüber den hiesigen Institutionen und der Zwangsversorgung ab Ende der 1960er-Jahre durchaus diskutiert wurde. Es fällt aber auf, dass die Direktbetroffenen der Zwangsversorgungen weder in der NZZ noch in der Berner Zeitung «Der Bund» zu Wort kommen und entsprechend in den Artikeln stets die Perspektiven der Einrichtungen, der Verwaltungen oder der Polizei wiedergegeben wurden. Deshalb darf im Nachhinein kritisch hinterfragt werden, ob die Berichterstattung nicht zu einseitig vonstattenging und die Direktbetroffenen dadurch viel zu wenig Aufmerksamkeit oder Raum in den Medien und schliesslich in der Gesellschaft erhielten. Dasselbe gilt wohl auch für die Widerstandsbewegungen wie die «Zürcher Heimkampagne» – auch dieser wehte aus den Medien stets ein rauer Wind entgegen. Die Gründe für diese Unausgewogenheit sind aller Wahrscheinlichkeit nach vielseitig und dürften sich vielleicht in den damaligen gesellschaftlichen Ansichten zur «Zwangsversorgung» oder in dem allgemeinen politischen Unwillen für wirkliche Reformen finden lassen.
Quellen
jmz (Zürcher Mitarbeiter des «Bundes»): Zugelaufene Jugendliche von auswärts, in: Der Bund, Nr. 10, 14. Januar 1971, S. 4 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19710114-01.2.11.11
jmz (Zürcher Mitarbeiter des «Bundes»): Auch Schwererziehbare haben ein Recht auf anständige Behandlung, in: Der Bund, Nr. 77, 2. April 1971, S. 7 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19710402-01.2.16.4
k: Aus den Akten der Zürcher Kriminalpolizei, in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 545, 5. September 1969, S. 22 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19690905-01.2.29.4
sda: «Heimkampagne» für entwichene Jugendliche, in: Neue Zürcher Zeitung, Samstagsausgabe Nr. 60, 6. Februar 1971, S. 14 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19710206-01.2.19.10
sda: Zug und die Zürcher «Heimkampagne», in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 385, 20. August 1971, S. 14 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19710820-01.2.24.9
sda: Die Hetzkampagne gegen Arbeitserziehungsanstalten, in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 395, 26. August 1971, S. 16 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19710826-01.2.23.14
Literatur
Deplazes, Daniel: «Nobelhotel für Versager». Das Landerziehungsheim Albisbrunn in den Akteur-Netzwerken des Schweizer Heimwesens. Zürich: Chronos 2023.
Eugster, David: Als die Schweizer Jugend ihren eigenen Staat gründete, in: SWI swissinfo, 28. Juni 2018 https://www.swissinfo.ch/ger/gesellschaft/autonome-jugendzentren_als-die-schweizer-jugend-ihren-eigenen-staat-gruendete/44210044
Huber, Martin: Ironie der Geschichte. Das AJZ wurde zum Polizeimuseum, in: Tages-Anzeiger, 9. September 2011, S. 21.
Leuenberger, Marco & Seglias, Loretta: Geprägt fürs Leben. Lebenswelten fremdplatzierter Kinder in der Schweiz im 20. Jahrhundert. Zürich: Chronos 2015.
Seglias, Loretta: «Nachmittags desertiert», «abends zurückgebracht» – Fluchtversuche und ihre Wirkung, in: Loretta Seglias, Kevin Heiniger, Vanessa Bignasca, Mirjam Häsler Kristmann, Alix Heiniger, Deborah Morat & Noemi Dissler: Alltag unter Zwang. Zwischen Anstaltsinternierung und Entlassung. Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission (UEK) Administrative Versorgungen, Bd. 8. Zürich: Chronos 2019, S. 429–433.
Tackenberg, Marco: Jugendunruhen, in: Historisches Lexikon der Schweiz, Version vom 24. März 2011, hls-dhs-dss.ch https://hls-dhs-dss.ch/articles/017349/2011-03-24
Autorenporträt
Christoph Kobel, geb. 1993, Primarlehrer und Student im Master Erziehungswissenschaft an der Universität Zürich, forschte im Projekt «Was war bekannt?» zum Thema Widerstand an den Institutionen und Heimen.
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