Das Pflegekinderwesen in der Medienberichterstattung im 20. Jahrhundert
Fazitbox
Im Beitrag geht es um die Versorgung von Kindern in Pflegefamilien, wobei insbesondere auf die Herkunft und die Merkmale der versorgten Kinder, die Zustände in der (Herkunfts-)Familie, die soziale Marginalisierung, die Bevorzugung der Pflegefamilie gegenüber der Platzierung in stationären Einrichtungen, die Wohltätigkeit und die Fürsorge von Schweizer:innen sowie auf die in den Medien geäusserte Kritik am Pflegekinderwesen fokussiert wird.
Dazu wurden Artikel aus der Neuen Zürcher Zeitung und dem «Bund» über alle im Projekt untersuchten Phasen (1923–1928, 1937–1945, 1968–1972, 1974–1981) hinweg beigezogen, welche grundlegend das Pflegekinderwesen thematisieren.
Insgesamt zeigt sich, dass in den Zeitungsartikeln insbesondere Ferien- bzw. Erholungsaufenthalte, die soziale Marginalisierung und spezifische Zustände und Situationen in der (Herkunfts-)Familie als Gründe für eine Fremdplatzierung in einer Pflegefamilie Raum erhalten, jedoch weniger die am Pflegekinderwesen ausgeübte Kritik.
Rubrik: Pflegefamilien in den Medien
Untersuchungszeiträume:1923–1928, 1937–1945, 1968–1972, 1974–1981
Medien: Neue Zürcher Zeitung, «Der Bund»
«[Aus dem] Jahresbericht [der stadtbernischen Gotthelfstiftung] kann […] entnommen werden, wie von den Pflegeeltern der zurzeit bei ihnen und in Erziehungsanstalten versorgten 56 Kinder eine Unmenge von Geduld und Liebe aufgewendet werden muss, um die oft aus sehr schwierigen Familienverhältnissen hervorgegangenen Pflegelinge zu brauchbaren Menschen heranzuziehen» (Der Bund, 15.04.1926).
Dieses Zitat aus der bernischen Tageszeitung «Der Bund» zeigt beispielhaft die damalige Sichtweise von Schweizer:innen gegenüber Pflegekindern auf. Diese wurden als «schwierige» Kinder betrachtet, die für den gesellschaftlichen Nutzen entsprechend erzogen bzw. umerzogen werden müssen. Um die «verwahrlosten» Kinder zu «brauchbaren» Menschen zu machen, so der zeitgenössische Duktus, konnten sie in der Schweiz im 20. Jahrhundert unter anderem auf Grundlage der sogenannten Kinderschutzartikel (Artikel 282–285) des Schweizerischen Zivilgesetzbuches in Pflegefamilien und Heimen eingewiesen werden (Zatti, 2005, S. 26).
Infobox: «Kinderschutzartikel»
Das 1912 in Kraft getretene Schweizerische Zivilgesetzbuch enthielt unter anderem Bestimmungen, in welchem Fall Kinder eines besonderen Schutzes bedurften. Der behördliche Eingriff in eine Familie und damit die Fremdplatzierung von Kindern wurde mit den sogenannten Kinderschutzartikeln (Art. 283 bis 285) erleichtert. Auf dieser Basis konnten Vormundschaftsbehörden bei einer «dauernden Gefährdung» oder «Verwahrlosung» präventiv in eine Familie eingreifen. Dies konnte durch unterschiedliche Massnahmen geschehen, wie eine Verwarnung, eine Fremdplatzierung von Kindern in Pflegefamilien und Heimen sowie einen Entzug der elterlichen Gewalt. Die Gesetzesartikel waren bewusst offen formuliert. Dies führte in den nachfolgenden Jahren zu unterschiedlichen Auslegungen dieser Begriffe, auch mit eugenischen Beurteilungen, so zum Bespiel bei jenischen Kindern.
Die Gründe für die Fremdplatzierung von Kindern waren vielfältig. So wurden beispielsweise «Waisenkinder, Findelkinder, Scheidungskinder […] aus Armutsgründen» in Heimen oder Pflegefamilien versorgt, ebenso «unehelich geborene Kinder» (Häsler, 2008, S. 11). Die Fremdplatzierung geschah auch aus «moralischen oder finanziellen Gründen, sei es, weil die Eltern kriminell waren, als geistig unterentwickelt galten oder weil sie ihre Kinder misshandelten» (ebd.). Dabei stellt sich nun die Frage, warum die Pflegefamilie als geeigneter Versorgungsort angesehen wurde und ob sie sich in Wirklichkeit überhaupt als idealer Ort erwies. Die Medien im Sinne eines Spiegels der Gesellschaft können dabei ein nützliches Mittel sein, um Antworten auf diese Fragen zu finden. Werden in der zeitgenössischen Medienberichterstattung dann aber auch die gleichen Gründe für eine Fremdplatzierung genannt, wie sie aus der bisherigen Forschung bekannt sind, oder gibt es diesbezüglich Unterschiede? Um diese Fragen zu beantworten, wurden insgesamt 205 Zeitungsartikel analysiert, davon 164 Artikel aus der Neuen Zürcher Zeitung und 41 Artikel aus dem «Bund». Dabei wurde untersucht, welche Aspekte in Bezug auf das Pflegekinderwesen in den Artikeln nach Phase (1923–1928, 1937–1945, 1968–1972, 1974–1981) überhaupt angesprochen werden, welche Kinder fremdplatziert wurden und inwiefern es über die verschiedenen Zeiträume hinweg Unterschiede gibt. So zeigt sich in den analysierten Zeitungsartikeln beispielsweise, dass sich die Herkunft und die Merkmale der in Pflegefamilien untergebrachten Kinder über die vier Phasen hinweg unterscheiden.
In diesem Beitrag können nicht alle in den Zeitungsartikeln angesprochenen Aspekte und auch nicht alle im gleichen Ausmass aufgegriffen werden. Entsprechend wird der Fokus auf folgende Aspekte gelegt: a) Herkunft und Merkmale der in Pflegefamilien fremdplatzierten Kinder, b) Zustände und Situationen in der (Herkunfts-)Familie, c) soziale Marginalisierung, d) Bevorzugung der Pflegefamilie gegenüber geschlossenen Einrichtungen, e) Wohltätigkeit und Fürsorge von Schweizer:innen, Einrichtungen und Organisationen und f) die Kritik am Pflegekinderwesen.
Insgesamt muss bei den folgenden Ergebnissen beachtet werden, dass sie in einem gewissen Grad doppelt verzerrt sind. Die quantitativen Ergebnisse unseres Forschungsprojektes verweisen einerseits auf eine ungleichmässige Verteilung der untersuchten Zeitungsartikel bezüglich der beiden Tageszeitungen: 77% der Artikel stammen aus der Neuen Zürcher Zeitung und lediglich 23% aus dem «Bund». Andererseits wurden im Forschungsprojekt insbesondere Zeitungsartikel aus der Phase 1923–1928 recherchiert; Artikel aus den übrigen Phasen sind in geringerer Häufigkeit vorhanden. Die Ergebnisse müssen somit mit Vorsicht betrachtet werden.
a) Herkunft und Merkmale der in Pflegefamilien fremdplatzierten Kinder
In den Phasen 1 (1923–1928), 3 (1968–1972) und 4 (1974–1981) fällt auf, dass sich die Berichterstattung in der Neuen Zürcher Zeitung und dem «Bund» auf die Fremdplatzierung von Schweizer Kindern in Pflegefamilien fokussiert. Die in Pflegefamilien versorgten Schweizer Kinder waren im Zeitraum 1923–1928 zum Beispiel solche von «liederlichen» Eltern, «schwererziehbare», «bildungsfähige», «arme» oder «uneheliche» (NZZ, 05.12.1923; NZZ, 13.04.1924; NZZ, 09.10.1925; NZZ, 17.11.1926a; NZZ, 02.11.1927). Als Grund für die Fremdplatzierung wurde bei unbeaufsichtigten Kindern ein Ferienaufenthalt genannt, bei anderen Kindern wiederum die Erholungsbedürftigkeit, beispielsweise im Zusammenhang mit einer Erkrankung an Tuberkulose (NZZ, 18.07.1923; NZZ, 21.11.1923a; NZZ, 12.06.1925). In Phase 3 wurden «aussereheliche» und «vernachlässigte» Kinder oder solche von alleinstehenden Müttern in einer Pflegefamilie untergebracht (NZZ, 19.09.1969). Ein Ferienaufenthalt in einer Pflegefamilie wurde in der Phase 1974–1981 häufig aufgrund getrennter oder kranker Eltern angeordnet (Der Bund, 01.04.1975). Daneben wurden auch Kinder von geschiedenen Eltern, «uneheliche» oder «verwaiste» Kinder bei Pflegeeltern versorgt (Der Bund, 06.10.1974).
Vereinzelt wird auch über die Unterbringung von beeinträchtigten Kindern in Pflegefamilien berichtet. In der Phase 1 wurden diese Kinder als «Anormale» bezeichnet, in Phase 4 als «behindert» (NZZ, 09.10.1925; Der Bund, 19.04.1980). Welche Kinder dabei als «anormal» galten und welche Behinderungen sie aufwiesen, bleibt unklar, da in den Zeitungsartikeln dazu keine weiteren Ausführungen gemacht werden. Solche Kinder, so scheint es, wurden eher selten Pflegefamilien anvertraut. Ein möglicher Grund dafür könnte die von Pflegeeltern zu erwartende, aber nur vereinzelt vorhandene «überdurchschnittliche erzieherische Begabung» sein (Mäder, 1946; Siegfried, 1943, S. 100).
Nicht nur für Schweizer Kinder, sondern auch für ausländische wurden Pflegefamilien gesucht, insbesondere im Zusammenhang mit Kriegen. Beispielsweise wurden in der Phase 1923–1928, d.h. in der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, Kinder von Auslandschweizer:innen, deutsche, französische oder ungarische Kinder aufgrund der prekären Lage in den Herkunftsländern für einen Ferien- bzw. Erholungsaufenthalt in Pflegefamilien in die Schweiz geholt (NZZ, 21.11.1923b; NZZ, 21.11.1923c; NZZ, 16.07.1924). Als weitere Gründe für solch einen Aufenthalt für ausländische Kinder werden Unterernährung und Blutarmut genannt (NZZ, 31.01.1924). Der Fokus der Berichterstattung in den untersuchten Zeitungsartikeln liegt in der Phase 1937–1945 bei ausländischen Kindern. Eine Unterbringung in einer Pflegefamilie wurde in dieser Phase für Auslandschweizerkinder, deutsche, italienische und russische Emigrantenkinder, belgische und französische Kinder ermöglicht (NZZ, 18.11.1937; Der Bund, 18.04.1942; Der Bund, 07.10.1943). Oftmals wurde ein Ferien- bzw. Erholungsaufenthalt in einer Pflegefamilie in den Artikeln mit der schlechten Lage aufgrund des Zweiten Weltkriegs begründet. In der Phase 1968–1972 wurden Ferien- bzw. Erholungsaufenthalte für Auslandschweizerkinder, tschechische und deutsche Kinder organisiert (Der Bund, 05.06.1969; Der Bund, 07.01.1972; Der Bund, 17.02.1972). Ebenso wurden solche Aufenthalte für ausländische Kinder aus «zerrütteten» oder «bedürftigen» Familien ermöglicht (NZZ, 30.01.1968). Daneben wurden auch Gastarbeiterkinder oder Kinder aus Tibet in Pflegefamilien untergebracht (NZZ, 28.02.1969; Der Bund, 10.03.1971). Zudem zeigt sich, dass sich über die Phasen 1 bis 3 die Dauer des Aufenthalts verlängert, von sechs Wochen bis zu drei Monaten (NZZ, 28.02.1923; NZZ, 30.01.1968). Gründe für diese Verlängerung werden in den Zeitungsartikeln keine genannt. In der Phase 1974–1981 wird die Pflegefamilienversorgung von ausländischen Kindern nicht erwähnt.
Die in der Forschungsliteratur genannten Gründe für eine Fremdplatzierung, also beispielsweise Armutsgründe, moralische oder finanzielle Gründe oder Misshandlungen durch die Eltern (Häsler, 2008, S. 11), decken sich nicht komplett mit den in den untersuchten Zeitungsartikeln erwähnten Gründen. Schweizer Kinder und ausländische Kinder werden beispielsweise zwar als «unterernährt», «arm» oder «unehelich geboren» bezeichnet, jedoch scheinen diese Bezeichnungen weniger ins Zentrum des Artikels gestellt zu werden als vielmehr der Ferien- bzw. Erholungszweck einer Fremdplatzierung.
b) Zustände und Situationen in der (Herkunfts-)Familie
Als weitere Gründe für die Unterbringung von Kindern in einer Pflegefamilie können spezifische Zustände und Situationen in der (Herkunfts-)Familie genannt werden. Im Zeitraum 1923–1928 wurden beispielsweise Kinder unverheirateter Eltern oder (Halb-)Waisen bei Pflegeeltern untergebracht (NZZ, 13.04.1924; NZZ, 17.11.1926a). 1968–1972 waren es neben «unehelichen» Kindern und Waisenkindern auch solche aus «zerrütteten und bedürftigen» Familien (NZZ, 30.01.1968; NZZ, 19.09.1969). In der Phase 1974–1981 wurden «uneheliche» Kinder, Waisenkinder, solche von geschiedenen oder getrennten Eltern sowie Kinder von kranken Eltern in Pflegefamilien versorgt (Der Bund, 06.10.1974; Der Bund, 01.04.1975).
In den untersuchten Zeitungsartikeln der Phase 1923–1928 wird zudem erwähnt, dass Pflegefamilien im Rahmen des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» auch «Vagantenkinder» aufnahmen (NZZ, 31.08.1927). Die fahrende Lebensweise, die zeitgenössisch als «Vagantität» bezeichnet wurde, wurde als Bedrohung der geltenden gesellschaftlichen Normen angesehen und sollte beseitigt werden (vgl. Dazzi et al., 2008).
Infobox: «Kinder der Landstrasse»
Das 1926 von Pro Juventute gegründete und verantwortete «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» konnte auf eine breite Unterstützung inklusive finanzieller Leistungen des Bundes zählen. Ziel dieses «Hilfswerks» war es, durch die systematische Auflösung jenischer Familien die fahrende Lebensweise zu beseitigen. Bis zu der von den Medien forcierten Auflösung des «Hilfswerks» im Jahr 1973 wurden rund 600 Kinder und Jugendliche zwangsuntergebracht (vgl. Galle, 2016). Dabei spielten rassistische Vorstellungen (Jenische seien minderwertige Menschen), die von der Wissenschaft gestützt und verbreitet wurden, eine zentrale Rolle. Betroffen von den Kindswegnahmen waren deshalb nicht nur fahrende, sondern auch sesshafte Familien (vgl. Gusset, Seglias & Lengwiler, 2021).
c) Soziale Marginalisierung
Als weiterer Grund für die Versorgung in einer Pflegefamilie kann die soziale Marginalisierung genannt werden, also die «Loslösung von sozialen Institutionen, die für das Aufrechterhalten des gesellschaftlichen Lebens eine wichtige Rollen spielen» (Dissler et al., 2019, S. 105). Die Familie, das soziale Umfeld sowie ein regelmässiges Einkommen durch eine feste Anstellung bieten dabei einen gewissen Schutz gegen eine solche soziale Marginalisierung (ebd.). Entsprechend kann angenommen werden, dass die in den untersuchten Zeitungsartikeln erwähnten «Vagantenkinder» (NZZ, 31.08.1927), deren Eltern oft keine feste Anstellung hatten, sowie unbeaufsichtigte Kinder, «uneheliche» Kinder und solche aus «zerrütteten und bedürftigen» Familien diesen Schutz kaum erhielten und deswegen in Pflegefamilien versorgt wurden (NZZ, 21.11.1923a; NZZ, 17.11.1926a; NZZ, 31.08.1927; NZZ, 30.01.1968). Die in der Literatur erwähnten Gründe für eine Fremdplatzierung und die Charakterisierung der Kinder (Häsler, 2008, S. 11) zeigen sich somit auch in den untersuchten Zeitungsartikeln bezüglich der sozialen Marginalisierung als Fremdplatzierungsgrund sowie den spezifischen Zuständen und Situationen in der (Herkunfts-)Familie. Gemeint sind damit beispielsweise finanzielle Gründe, die Platzierung von Waisenkindern oder Scheidungskinder aus Armutsgründen oder die Versorgung von unehelichen Kindern (ebd.).
d) Bevorzugung der Pflegefamilie gegenüber geschlossenen Einrichtungen
In den untersuchten Artikeln aus der Phase 1923–1928 wird mehrmals erwähnt, dass die Pflegefamilie gegenüber der «Anstaltsversorgung» bevorzugt wird (NZZ, 30.04.1924; NZZ, 17.11.1926b; NZZ, 22.06.1927; NZZ, 06.07.1927; NZZ, 25.07.1928). Diese Bevorzugung zeigt sich auch zahlenmässig: In der Stadt Zürich erfolgten in den 1920er-Jahren 80% der Platzierungen in Pflegefamilien und lediglich 20% in Heimen (Galle, 2016, S. 158). Die Zentralität der Familie widerspiegelt sich dabei auch im bürgerlichen Familienmodell, welches bis in die 1970er-Jahre als gesellschaftliches Leitbild galt (Groppe, 2015, S. 91f.). Dabei galt der Vater als Ernährer der Familie und die Frau war für die Erziehung und die Versorgung der Kinder zuständig (Peuckert, 2004, S. 24ff.). Die Massnahmen im Rahmen der Fremdplatzierungen verfolgten somit auch das Ziel, dass spezifischen Familiennormen gesellschaftliche Achtung geschenkt wurde und diese durch die Familie reproduziert wurden (Lengwiler, 2017, S. 3). Die Reproduktion dieser Normen in Heimen schien dementsprechend weniger gut zu funktionieren. Kinder nicht verheirateter Eltern, Kinder von getrennten oder geschiedenen Eltern, Kinder aus «zerrütteten» Familien oder unbeaufsichtigte Kinder wuchsen entsprechend nicht in einer Familie gemäss dem bürgerlichen Modell auf, wohingegen die Pflegefamilie als Ersatz für solch eine «Ideal-Familie» angesehen werden konnte.
e) Wohltätigkeit und Fürsorge von Schweizer:innen, Einrichtungen und Organisationen
Über alle vier Phasen hinweg werden die Wohltätigkeit und die Fürsorge der Schweizer:innen, der Einrichtungen und Organisationen ins Zentrum gestellt. So wird in den Zeitungsartikeln beispielsweise im Rahmen der Ferien- bzw. Erholungsaufenthalte ausländischer Kinder der Erhalt von Unterstützung erwähnt oder nach Unterstützung in Form von Geld, Kleiderspenden oder einer Aufnahme von Kindern gebeten:
«Das Schweizerisch-Amerikanische Komitee […] wendet sich von neuem an die Grossherzigkeit des Publikums und bittet die Familien, die in der Lage sind, ein solches Kind in ihrer Mitte aufzunehmen, sich baldmöglichst […] anzumelden. […] Bei dieser Gelegenheit dankt das Komitee den Familien und allen denjenigen, die es durch Aufnahme eines Kindes und durch Uebersendung von Geldgaben und gebrauchten Kleidungsstücken in seinem Werk unterstützt haben, herzlich» (NZZ, 05.10.1923).
f) Kritik am Pflegekinderwesen
Trotz Fürsorge und Wohltätigkeit der Einrichtungen und Organisationen und der Bevorzugung der Pflegefamilie gegenüber der Platzierung in einem Heim wurden das Pflegekinderwesen wie auch das Heimwesen im 20. Jahrhundert immer wieder kritisiert (Galle, 2016, S. 16ff.; Lengwiler et al., 2013, S. 38/39). Die öffentliche Kritik am Pflegekinderwesen erhält in den untersuchten Zeitungsartikeln jedoch relativ wenig Raum. Die vereinzelten Artikel, die im Projekt erfasst wurden und die Kritik am Pflegekinderwesen betreffen, erschienen vor allem in der Phase 1923–1928; hierbei wird der Mangel an Fürsorgestellen thematisiert, die Frage der Personalwahl aufgeworfen sowie die Beaufsichtigung der Pflegeverhältnisse und -stellen gefordert (NZZ, 23.10.1925; NZZ, 27.11.1925). Aber auch Kritik an der Pflegefamilie selbst bleibt nicht aus. So wird beispielsweise auf die Gefahren der Erziehung in der Pflegefamilie oder auf die Schwierigkeiten beim Finden einer geeigneten Pflegefamilie hingewiesen (NZZ, 07.05.1926; NZZ, 18.05.1927). In einigen Fällen scheint die Situation in der Pflegefamilie derart drastisch gewesen zu sein, dass den Pflegeeltern die Bewilligung zur Aufnahme von Pflegekindern entzogen wurde (NZZ, 27.11.1925). Kritik an der Pflegefamilie wird auch im Hinblick auf die Pflegeverhältnisse und den häufigen Pflegewechsel ausgeübt, so wie in folgendem Artikel:
«So müssen wir Zeuge davon sein, wie Dutzende von 3-4-5jährigen Kindern jährlich mehrmals ihrer Umgebung, in der sie sich eben kaum zurecht gefunden haben, rücksichtslos wieder entrissen werden, einzig des Kostgeldes wegen. […] Wir dürfen uns nicht wundern, wenn aus Kindern, denen wir nie Zeit gelassen haben, irgendwo Wurzel zu fassen, naturgemäss auch haltlose und den Stürmen des Lebens nicht gewachsene Menschen werden. Ohne Zweifel stossen wir hier auf eine wichtige Ursache der Verwahrlosung» (NZZ, 27.11.1925).
Des Weiteren werden auch (sexuelle) Misshandlungen von Pflegekindern ab der Phase 1937–1945 in vereinzelten Artikeln thematisiert (Der Bund, 30.06.1941; Der Bund, 12.11.1971). Wie bereits in der Phase zuvor besteht ein Grund für die Kritik und die Beanstandungen darin, dass eine wirksame Beaufsichtigung lange Zeit von zufälligen politischen Konstellationen und dem Engagement von einzelnen Personen und Organisationen abhängig war (Zatti, 2005, S. 25). Wegen der unterschiedlichen Verwaltungsorganisation waren die Kontrollorgane vor allem lokale Honoratioren mit gewissen Interessen, sodass eine unabhängige und ausreichende Aufsicht über das Pflegekinderwesen kaum möglich war (Huonker, 2014, S. 60). Eine wirksame Aufsicht war zudem wegen der räumlich und politisch unterschiedlichen Zuständigkeiten von Vormundschafts- und Armenbehörden erschwert (Leuenberger et al., 2011, S. 48, 58, 80, 87). Erst im Jahr 1978 wurde durch die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) eine landesweite Pflegekinderaufsicht festgelegt (Zatti, 2005, S. 25; Huonker, 2014, S. 60). Insgesamt wird in den untersuchten Artikeln die Durchführung von Kontrolle und Aufsicht im Pflegekinderwesen durch Vormundschafts- und Armenbehörden selten thematisiert. Vielmehr scheint es, als wollte man mögliche negative Aspekte des Pflegekinderwesens im Dunkeln lassen, um das Bild eines wirkungsvollen Pflegekinderwesens bewahren zu können.
Infobox:Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO)1978
Seit dem 19. Jahrhundert findet sich in verschiedenen Gesetzen der Anspruch zu Kontrolle und Aufsicht von Pflege- und Heimkindern. Kantonale Armengesetze, später auch zahlreiche kantonale Einführungsgesetze zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, sahen ab 1912 eine gezielte Aufsicht und Kontrolle von Kindern und Jugendlichen vor, die nicht bei ihren Eltern lebten. Die Umsetzung liess lange auf sich warten. Die zuständigen Kantone waren zurückhaltend und es dauerte oft Jahrzehnte bis zur Umsetzung.
Wenn behördliche Aufsichtsgremien bestimmt wurden, dann beruhten diese nicht selten auf Freiwilligenarbeit, was ihre Durchsetzungskraft schwächte.
1978 trat die Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) in Kraft, dies auf der Grundlage des neuen Kindsrechts. Sie regelte erstmals gesamtschweizerisch die Kontrolle und die Aufsicht von Pflegeplätzen. Die PAVO führte zudem eine Bewilligungspflicht und damit eine Überprüfung der Pflegeeltern und Heimleitungen vor einer Fremdplatzierung ein (vgl. Leuenberger et al., 2011, S. 54–56).
Quellen
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ag: Brutale Pflegeeltern verurteilt, in: Der Bund, Morgenausgabe Nr. 298, 30. Juni 1941, S. 7 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19410630-01.2.35.2
ag: Abgesagter Rücktransport von belgischen Kindern, in: Der Bund, Samstags-Ausgabe Nr. 178, 18. April 1942, S. 3 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19420418-01.2.12.1
ag: Rückkehr von Auslandschweizerkindern, in: Der Bund, Morgenausgabe Nr. 468, 7. Oktober 1943, S. 4 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19431007-01.2.22
ag: Das Schicksal der Tibeter Flüchtlingskinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 130, 28. Februar 1969, S. 18 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19690228-01.2.20.10
Briner, Rob.: Zur Dezemberaktion Pro Juventute 1925 im Kanton Zürich, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1877, 27. November 1925, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19251127-02.2.33
fkb: Komplizierter Fall. Unzuchtaffäre vor den oberaargauisch-emmentalischen Assisen, in: Der Bund, Nr. 265, 12. November 1971, S. 13 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19711112-01.2.23.2.1
F.R.: Zur Reform unseres Fürsorgewesens, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1662, 23. Oktober 1925, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19251023-02.2.36
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H.H.: Versorgung in Anstalten oder im Privathaus?, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweites Morgenblatt Nr. 633, 30. April 1924, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19240430-01.2.21
jgb: Ein Leben mit Pflegekindern. Mut zum Einstehen für eine tragfähige Gemeinschaft, in: Der Bund, Nr. 91, 19. April 1980, [S. 65] www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19800419-01.2.81.5.1
Mäder, Hermann: Behinderte Kinder in Pflegefamilien, in: Schweizerische Zeitschrift für Gemeinnützigkeit 1946, Nr. 4, S. 131–135.
M.H.: Zürcher Verein für gute Versorgung armer Kostkinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Fünftes Blatt Nr. 547, 13. April 1924, S. 1/2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19240413-01.2.51
Ohne Autor:in: Zürcher Hilfskomitee für notleidende Auslandkinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweites Mittagsblatt Nr. 276, 28. Februar 1923, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19230228-02.2.30
Ohne Autor:in: Hilfe für Schweizerkinder im Ausland, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweites Morgenblatt Nr. 980, 18. Juli 1923, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19230718-01.2.30
Ohne Autor:in: Hilfe für französische Kinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweites Mittagsblatt Nr. 1359, 5. Oktober 1923, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19231005-02.2.26
Ohne Autor:in: Hilfe für ungarische Kinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Zweites Mittagsblatt Nr. 1059, 16. Juli 1924, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19240716-02.2.27
Ohne Autor:in: Ein Feldzug gegen die Tuberkulose, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 923, 12. Juni 1925, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19250612-02.2.30
Ohne Autor:in: Kantonales Jugendamt Zürich, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1579, 9. Oktober 1925, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19251009-02.2.26
Ohne Autor:in: 372 Kinder, in: Der Bund, Nr. 158, 15. April 1926, S. 3 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19260415-02.2.20
Ohne Autor:in: Pflegekinder-Fürsorge, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 733, 7. Mai 1926, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19260507-02.2.41
Ohne Autor:in: Freiwillige und Einwohnerarmenpflege der Stadt Zürich, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1863, 17. November 1926a, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19261117-02.2.32
Ohne Autor:in: Gotthelfverein des Amtes Signau, in; Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1863, 17. November 1926b, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19261117-02.2.38
Ohne Autor:in: Die Kommission zur Versorgung hilfsbedürftiger Kinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 832, 18. Mai 1927, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19270518-01.2.31
Ohne Autor:in: Kanton Solothurn, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1143, 6. Juli 1927, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19270706-02.2.29
Ohne Autor:in: Solothurnische Armenerziehungsvereine, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1852, 2. November 1927, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19271102-02.2.29
Ohne Autor:in: Kanton St. Gallen, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1356, 25. Juli 1928, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19280725-02.2.28
Ohne Autor:in: Schweizer Hilfswerk für Emigrantenkinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Morgenausgabe Nr. 2078, 18. November 1937, S. 2 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19371118-01.2.37
Ohne Autor:in: 500 Tschechenkinder in der Schweiz eingetroffen, in: Der Bund, Nr. 128, 5. Juni 1969, S. 6 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19690605-01.2.14.7
Ohne Autor:in: Wir notieren …, in: Der Bund, Nr. 5, 7. Januar 1972, S. 7 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19720107-01.2.16.10
pd: Ferienkinder suchen Ferieneltern, in: Der Bund, Nr. 74, 1. April 1975, S. 4 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19750401-01.2.12.16
sfb: Wer will helfen? Pflegeeltern für Schweizerkinder, in: Der Bund, Nr. 233, 6. Oktober 1974, S. 13 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19741006-01.2.23.5
Sg: Schulkindfürsorge, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1053, 22. Juni 1927, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19270622-02.2.20
Sg: Vagantenkinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Mittagsausgabe Nr. 1458, 31. August 1927, S. 1 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19270831-02.2.29
Siegfried, Alfred: Grenzen der Kinderversorgung in Familien, in: Pro Juventute 3/1943, S. 99–101.
Stiftung Schweizerhilfe: Hilfe für die «Fünfte Schweiz», in: Der Bund, Nr. 40, 17. Februar 1972, S. 7 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=DBB19720217-01.2.17.5
up: Schweizer Aufenthalt für Franzosenkinder, in: Neue Zürcher Zeitung, Abendausgabe Nr. 65, 30. Januar 1968, S. 14 www.e-newspaperarchives.ch/?a=d&d=NZZ19680130-03.2.22.13
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Zatti, Kathrin Barbara: Das Pflegekinderwesen in der Schweiz. Analyse, Qualitätsentwicklung und Professionalisierung. Bundesamt für Justiz 2005.
Autorinnenporträt
Sandra Stöckli, Masterstudentin Erziehungswissenschaft an der Universität Zürich, arbeitet als Hilfsassistierende im Forschungsprojekt «Was war bekannt?». Ihre Interessen liegen im Bereich Sonderpädagogik und Historische Kindheitsforschung.
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